Die Maßnahmen der Physiotherapie zählen zu den sogenannten Heilmitteln. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

Eine Physiotherapie muss von einem Arzt verordnet werden.

Wenn auf der Verordnung keine Angaben über einen Behandlungsbeginn gemacht wurde, muss die Physiotherapie innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.

In der Regel müssen Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10% der Kosten, zzgl. 10€ je Verordnung zuzahlen.

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