In der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Beitrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10% des Rezeptwertes.

Damit Du einen perfekten Überblick hast, wer und ab wann Zuzahlungspflichtig ist, haben wir Dir einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

▪️Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig.

▪️Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel binnen 14 Tagen – erinnern.

▪️Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patienten oder der Patient darüber eine Quittung.

▪️Auf der Quittung wird zudem auf dem Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.

▪️Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.

Physiotherapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapie Praxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird.