Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, was und wie viel der Arzt im Regelfall verordnen darf.

Vorgesehen sind meist sechs Anwendungen. Im Einzelfall können diese auch auf zehn Anwendungen erhöht werden. Je nach Behandlungsverlauf sind mindestens zwei Anwendungen pro Woche empfehlenswert.

Ist nach Ablauf der Therapie das Therapieziel nicht erreicht worden, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen ausstellen, wozu ein Therapiebericht des Physiotherapeuten herangezogen wird.

Der jeweilige Regelfall beruht immer auf der gleichen Diagnose.

Für Verordnungen außerhalb des Regelfalls benötigt der Patient in den meisten Fällen eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse.

Wenn Du Fragen hierzu oder zum Ablauf der Therapie hast, dann sende uns gerne eine Nachricht.