Ist die Unterbrechung einer Heilmittel-Behandlung zu lang, kann diese abgelehnt werden, unabhängig davon, um was es sich für eine Behandlung handelt.

Gemäß §16 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung länger als 14 Tage ohne angemessene Begründung unterbrochen wird.

Begründete Unterbrechungen sind von dem Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird.

Zu den Beispielen der begründeten Unterbrechungen zählen unter anderem „therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordneten Arzt, Krankheit des Patienten / Therapeuten oder Ferien / Urlaub des Patienten / Therapeuten.

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